Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schnelldorf

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Neues aus dem Rathaus

In eigener Sache...

icon.crdate21.12.2023

Ab Februar 2024 keine Unterstützung mehr bei Rentenanträgen im Rathaus!

Aus personellen Gründen kann die Gemeindeverwaltung Schnelldorf ab Februar 2024 bei Rentenanträgen keine Unterstützung mehr bieten.

Bitte wenden Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstelle in Ansbach, Stahlstraße 4, 91522 Ansbach, Telefonnummer: Telefonnummer: 0981/46082-0, E-Mail: beratung-ansbach(@)drv-nordbayern.de.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung unter "Online-Services bzw. Online-Dienste" den Antrag auszudrucken oder auch direkt online zu stellen.

Hier gelangen Sie zur "Formularsuche".

In der Regel werden folgende Anträge benötigt:

  • Antrag auf Altersrente:
    - R0100 (Antrag auf Versichertenrente)
    - R0810 (Meldung Krankenversicherung)
    - R0811 (Ergänzungsblatt)
    - R0815 (Merkblatt)
     
  • Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwer/Witwe/Waise,...)
    - R0500 (Antrag auf Hinterbliebenenrente)
    - R0610 (Antrag auf Halb- und Vollwaisenrente)
    - R0810 (Meldung Krankenversicherung)
    - R0811 (Ergänzungsblatt)
    - R0815 (Merkblatt)
     
  • Antrag auf Erwerbsminderungsrente
    - R0100 (Antrag auf Versichertenrente)
    - R0120 (Antrag auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente)
    - R0210 (Feststellung einer Erwerbsminderung)
    - R0215 (Selbsteinschätzungsbogen)
    - R0810 (Meldung Krankenversicherung)
    - R0811 (Ergänzungsblatt)
    - R0815 (Merkblatt)